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| Bei der Weihnachtsfeier versichert? |
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| 10.12.2009 |
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Es kam anders als es kommen sollte: Auf dem Rückweg von der betrieblichen Weihnachtsfeier fährt der Liebste einem Fahrzeug auf. Nun sitzt das Paar mit Halskrause unter dem Lichterbaum. Die besonders bittere Pille: Die Behandlung seines Schleudertraumas zahlt die Unfallversicherung der Behörde, doch ihr Schleudertrauma ist "Privatvergnügen". Wie kann das sein?
Zusammen feiern macht mehr Spaß und fördert den Zusammenhalt in der Behörde. Darum laden Arbeitgeber gerne auch Angehörige mit zur Weihnachtsfeier ein. Aber: Passiert auf dem Fest ein Unfall, stehen die Angehörigen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Genauso wenig haftet die gesetzliche Unfallversicherung für Gäste, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind. Dagegen sind alle Arbeitnehmer während der betrieblichen Weihnachtsfeier versichert und ebenso auf dem Weg dorthin und zurück. Zeitpunkt und Ort der Feier spielen für den Versicherungsschutz dabei keine Rolle. Einzige, aber entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Mitarbeiter den Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber genießen, ist, dass die Unternehmens- bzw. Behördenleitung oder jemand in ihrem Auftrag die Weihnachtsfeier veranstaltet und an der Feier selbst teilnimmt. Außerdem muss die Feier allen Mitarbeitern offen stehen und nicht nur einem kleinen Kreis. |
Für viele startet am Ende des Jahres auch
ein Weihnachtsfeier-Marathon
Foto: (c) by The Listen-To-It Network / photocase.de |
Während der Weihnachtsfeier gilt der Versicherungsschutz für alle Aktivitäten, die dem Zweck der Veranstaltung entsprechen: Dazu gehören Essen, Spiele, aber auch Tanzen. Unfälle unter Alkoholeinfluss sind insbesondere auf Weihnachtsfeiern nicht unüblich. In diesem Fall haftet die Unfallversicherung nur dann, wenn das Missgeschick auch in nüchternem Zustand hätte passieren können.
Tätigkeiten, die direkt mit der Vorbereitung der Feier in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls versichert. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Unternehmens- bzw. Behördenleitung die Feier für beendet erklärt. Auch wenn der Chef nach Hause gegangen ist, kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet. |
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| Wer eine Weihnachtsfeier verlässt, um zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen, ist in dieser Zeit ohne Versicherungsschutz unterwegs. Und natürlich zahlt die Versicherung auch nicht für einen Autounfall auf der Rückfahrt von der Weihnachtsfeier, wenn der Fahrer alkoholisiert war. |
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