Thüringen

Anpassung der Wegstreckenentschädigung ab 1. Oktober 2022

Wegen gestiegener Kraftstoff- und Energiepreise hatte sich der tbb sich an die Finanzministerin Heike Taubert gewandt und eine Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert. Diese soll nun erfolgen.

Die – bislang noch nicht verkündete – Thüringer Verordnung zur Anpassung reisekosten- und trennungsgeldrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung steigender Kraftstoff- und Energiepreise sieht Änderung in den Sätzen der Wegstreckenentschädigung vor. So soll die sogenannte „kleine“ Wegstreckenentschädigung von 17 Cent/km auf 20 Cent/km und von 9 Cent/km auf 11 Cent/km (zweirädrige Kraftfahrzeuge) und die sogenannte „große“ Wegstreckenentschädigung von 35 Cent/km auf 38 Cent/km und von 16 Cent/km auf 18 Cent/km (zweirädrige Kraftfahrzeuge) angehoben werden. Ebenso geplant ist eine Anhebung des Zuschlages für Fahrten auf unbefestigten und schwer befahrbaren Forststrecken von 3 Cent/km auf 12 Cent/km.

Die Verordnung soll zwar erst im Laufe des Monats Oktober 2022 verkündet werden, dann aber rückwirkend zum 1. Oktober Wirkung entfalten. Aus den Ministerien heißt es dazu, dass die Reisekostenabrechnungen für Dienstreisen nach dem 30. September 2022 zunächst zurückgestellt werden sollen, um eine Nachberechnung zur vermeiden. Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift zum ThürRKG einschließlich einer Anpassung der Formblätter soll zeitnah erfolgen.

 

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