Bundestag beschließt Besoldungserhöhung

Mehr Geld für Bundesbeamte: „Wichtiges Signal für anstehende Länder-Einkommensrunde“

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2014 mit Zustimmung aus allen Fraktionen das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) verabschiedet. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten in zwei Schritten angehoben, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter gilt ein Mindestbetrag von 90 Euro. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000 Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen Erhöhungswertes. Die linearen Besoldungserhöhungen sind bei Beamten gegenüber den Tarifanpassungen bei jedem Anpassungsschritt um 0,2 Prozentpunkte vermindert, die der Versorgungsrücklage zugeführt werden. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro und in einem zweiten Schritt zum 1. März kommenden Jahres um 20 Euro.

„Mit dieser Anpassung wird der Tarifabschluss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes vom 1. April 2014 zeit- und wirkungsgleich auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen übertragen, so dass auch sie Anschluss an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung halten“, begrüßte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, die Entscheidung des Bundestags. Der dbb werte die zügige Umsetzung des Gesetzes als „Zeichen der Wertschätzung“ des Dienstherrn Bund für seine Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, betonte der dbb Vize. Gleichzeitig sei die Besoldungs- und Versorgungsanpassung des Bundes ein „wichtiges Signal“ für die Anfang 2015 beginnende Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder: „Der Bund hat vorgemacht, wie es geht: Beamtinnen und Beamte sind keine freie Verfügungsmasse für Sonderopfer, sondern verdienen die gleiche Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitnehmerbereich. Deswegen sind die Dienstherrn der Länder gut beraten, den Tarifabschluss des nächsten Jahres zeit- und wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen. Wer sich dem entgegenstellt, sorgt für Staatsverdrossenheit beim eigenen Personal, ein weiteres Auseinanderdriften der Einkommensverhältnisse und riskiert – wie jüngst in Nordrhein-Westfalen geschehen – teure Niederlagen vor Gericht“, warnte Benra.

 

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