25 Jahre „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“

„Vor einem Vierteljahrhundert hat sich der dbb entschieden, eine Zeitschrift für Personalvertretungsrecht anzubieten. Damit sollten zum einen die vielen in Personalvertretungen engagierten Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedsgewerkschaften des dbb in ihrer Arbeit unterstützt werden. Zum anderen richtete sich die Zeitschrift von Anfang an auch an die Dienststellenseite und nicht zuletzt an diejenigen, die in Rechtsprechung und Lehre mit dem Personalvertretungsrecht befasst sind.“ Der Bundesvorsitzende des dbb, Klaus Dauderstädt, zieht im Editorial der aktuellen Ausgabe der ZfPR Bilanz.

Im Vorwort der ersten Ausgabe 1989 hat der damalige dbb Bundesvorsitzende Werner Hagedorn deshalb den Anspruch des dbb an „seine“ Zeitschrift für Personalvertretungsrecht folgendermaßen formuliert:

„Wir wollen informieren, nicht polemisieren; wir wollen nicht einseitig, sondern ausgewogen berichten; wir wollen dazu beitragen, dass der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ein bisschen mehr Leben angereichert werden kann.“

Rückblickend auf die vergangenen 25 Jahre lässt sich festhalten, dass die ZfPR diesem Anspruch an Information, Ausgewogenheit und Betonung der vertrauensvollen Zusammenarbeit gerecht geworden ist. Das ist für eine Fachzeitschrift mit gewerkschaftlichem Hintergrund nicht selbstverständlich.

Hierfür gilt mein besonderer Dank dem ‚Gründungsschriftleiter‘ Dr. Wilhelm Ilbertz, der die ZfPR aus der Taufe gehoben hat und der auch heute noch durch zahlreiche Anmerkungen und Kommentierungen die Inhalte der Zeitschrift maßgeblich mitprägt. Ihm und seinen Nachfolgern in der Schriftleitung ist es gelungen, die ZfPR als dritte renommierte Fachzeitschrift in diesem Themengebiet zu etablieren. Dazu gehört auch, dass die ZfPR mit der Zeit gegangen ist, indem sie seit 2005 in Ergänzung zur gedruckten Ausgabe auch online angeboten wird und so dem Bedürfnis nach noch zeitnäherer Information vor allem über die aktuelle Rechtsprechung gerecht wird.

An Themen für die ZfPR hat es in den vergangenen 25 Jahren nie gemangelt.

Mit der in den letzten Jahrzehnten eingetretenen massiven Veränderung der Ar-beitswelt haben sich die Anforderungen an die Personalvertretungen tiefgreifend gewandelt. Die Informations- und Kommunikationstechnologie dringt immer tiefer in alle Bereiche des Arbeitslebens ein und verändert die Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen. Personalvertretungen müssen sich zudem zu grundlegenden Umstrukturierungen oder Ausgliederungen von Verwaltungsbereichen, Rationalisierungen und massivem Personalabbau in der Verwaltung ebenso verhalten wie zu neuen Gestaltungsformen der Arbeitsverhältnisse und einer Überalterung der Belegschaften bei Zunahme der gesundheitlichen Probleme als Folge der demografischen Entwicklung.

Die meisten dieser Entwicklungen hat das seit 1974 weitgehend unveränderte Bundespersonalvertretungsrecht, das am 1. April 2014 40 Jahre alt geworden ist, nicht nachgezeichnet. Dementsprechend hat die ZfPR in den vergangenen 25 Jahren immer wieder Ideen vorgestellt, wie das Gesetz zu ändern wäre, um es den Entwicklungen in der Arbeitswelt anzupassen.

Während also das Personalvertretungsrecht – jedenfalls das des Bundes – zum ei-nen durch die Föderalismusreform und zum anderen durch die Zurückhaltung des Bundesgesetzgebers seine leitende und orientierende Funktion verliert, müssen Personalvertretungen, Dienststellenleitungen und alle anderen mit der Materie Be-fassten der immer komplexer werdenden Rechtsprechung Herr werden.

Dabei zu helfen, den Überblick zu bewahren, hat die ZfPR stets als Verpflichtung und Aufgabe begriffen. Denn Ziel aller am Personalvertretungsrecht Interessierten ist es entsprechend der Formulierung im Bundespersonalvertretungsgesetz, dass Personalvertretungen und Dienststellen vertrauensvoll „zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben“ zusammen arbeiten. Für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit braucht es Orientierung in Form ausgewogener Information, damit die jeweiligen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Gestaltung im Zusammenwirken von Personalvertretung und Dienststellenleitung erkennbar werden.

Ich wünsche der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht auch für die kommenden 25 Jahre eine glückliche Hand dabei, ausgewogene Informationen anzubieten, die stets den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Blick behalten: als Unterstützung unserer in Personalvertretungen engagierten Kolleginnen und Kollegen und mit dem Ziel, verantwortungsvolle und sachliche Personalratsarbeit zu fördern.

P.S.: Wer die Entwicklung der ZfPR nachvollziehen will, dem bietet seit Neuestem das ZfPR-Portal ein vollständiges Archiv aller Ausgaben aus dem letzten Vierteljahrhundert. Mit diesem Service lassen sich alle Aufsätze, Entscheidungsabdrucke und Praxistipps recherchieren, die in den vergangenen 25 Jahren in der ZfPR und seit 2005 in dem ergänzenden Rechtsprechungsdienst ZfPR online veröffentlicht worden sind.

 

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