40 Jahre Mitbestimmungsgesetz

Am 1. Juli 1976 ist das Mitbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften in deutschen Unternehmen mit mindestens 2.000 Beschäftigten ein Anrecht auf die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat. Dieses Recht darf nicht ausgehöhlt werden.

„Die Bedeutung der Unternehmensmitbestimmung für den sozialen Frieden, das Verantwortungsbewusstsein und die Innovationsbereitschaft der Beschäftigten durch die Qualitätskontrolle der Unternehmensführung, für den Schutz der Beschäftigten in Krisenzeiten und die Akzeptanz von Unternehmensentscheidungen ist allgemein anerkannt“, so Dauderstädt am 30. Juni 2016 in Berlin. Die Mitbestimmung sei einer der Grundpfeiler für ökonomische, rechtliche und soziale Stabilität und damit ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Wirtschaftsordnung.

Wirtschaft, öffentlicher Dienst und Beschäftigte stünden auch künftig vor großen Herausforderungen. „Insbesondere die Digitalisierung verändert Strukturen, Abläufe und letztlich den ganzen Arbeitsmarkt. Um diese Veränderungen fair, sozial und gerecht zu meistern, darf die Mitbestimmung nicht beschnitten werden, sondern muss sogar an Bedeutung gewinnen.

Dem Trend, das Konzept der deutschen Mitbestimmung mit so genannten „Briefkastengesellschaften“ auf legalem Weg zu umgehen, erteilte Dauderstädt eine klare Absage. Die Beschäftigten seien entschlossen, diese einst mühsam erstrittenen Rechte zu wahren und gegen Angriffe zu verteidigen.

 

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