Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) wurde heute im Bundeskabinett beschlossen.
Der Gesetzentwurf regelt die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst im Bund vom 18. April 2018 auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsberechtigte des Bundes. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen linear in drei Schritten angepasst werden:
Es ist beabsichtigt, die erste Abschlagszahlung – technisch bedingt – im Oktober parallel zur Zahlbarmachung für Tarifbeschäftigte vorzunehmen.
Mit einer Verkündung im Bundesgesetzblatt ist zum Ende des Jahres 2018 zu rechnen.