Wichtiges zur Besoldung kompakt:

Aktuelle Besoldungsanpassungen ab 1. Januar 2020

Das Grundgesetz berechtigt und verpflichtet den Bund und die Länder die Besoldung der Beamtinnen und Beamten unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln. Dieser Verpflichtung sind die Länder durch Erlass entsprechender Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze nachgekommen.

Aktuell erfolgen zum 1. Januar 2020 Besoldungsanpassungen in den Ländern Baden-Württemberg – Bayern – Brandenburg – Bremen – Hamburg – Mecklenburg-Vorpommern – Nordrhein-Westfalen – Rheinland-Pfalz – Sachsen – Sachsen-Anhalt – Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Grundgehaltstabellen sowie die entsprechenden Tabellen zum Familienzuschlag, den Anwärterbezügen und einiger wichtiger ausgewählter Zulagen stehen nunmehr auf unserer Homepage zur Verfügung.

 

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