Baden-Württemberg

Altersteilzeit für Schwerbehinderte bis Ende 2025 verlängert

Der dbb und das Finanzministerium Baden-Württemberg haben sich am 4. September 2020 auf eine verlängerte Frist für schwerbehinderte Beschäftigte geeinigt, die nach Altersteilzeit-Tarifvertrag in die finanziell aufgestockte Teilzeit wechseln wollen. Der Wechsel bleibt demnach bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Die vorgesehene Änderung, die am 1. November 2020 in Kraft treten soll, steht für den dbb und das Land Baden-Württemberg unter Gremienvorbehalt und erfordert insbesondere die Zustimmung durch den Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVdöD Land BW) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

In dem Tarifgespräch stimmten der dbb Fachvorstand Tarifpolitik, Volker Geyer, und Veit Mössler, Vorsitzender des Vorstandes des AVdöD Land BW, darin überein, dass die im Landesdienst für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte weitergeltende Altersteilzeit auch für entsprechende Tarifbeschäftigte bestehen bleiben soll.

Die nunmehr bis Ende 2025 beabsichtigte Verlängerung der Tarifregelung setzt wie im Beamtenbereich einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus. Das Land Baden-Württemberg wird den beiden auf Arbeitgeberseite für den Tarifabschluss zuständigen Gremien die Annahme der Tarifeinigung mit dem dbb vorschlagen.

Hintergrund

Der Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte im Land Baden-Württemberg (TV ATZ BW) ermöglicht schwerbehinderten Beschäftigten, ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent zu reduzieren und dabei ein auf 83 Prozent des bisherigen Nettos aufgestocktes Entgelt zu erhalten. Der TV ATZ BW regelt den Wechsel in Altersteilzeit als Kann-Bestimmung ab einem Alter von 55 Jahren und als Anspruch für Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sofern keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der TV ATZ BW ist am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten. Eine entsprechende Regelung gibt es bislang in den anderen Bundesländern nicht.

 

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