Baden-Württemberg

Amtsangemessene Alimentation: Entscheidung über Widersprüche ausgesetzt

Anträge auf amtsangemessene Besoldung werden in Baden-Württemberg ab sofort einvernehmlich ruhend gestellt, unabhängig davon, ob es dabei um berücksichtigungsfähige Kinder oder um eine amtsangemessene Alimentation im Hinblick auf das Abstandsgebot zur Sozialhilfe geht. Das hat der BBW - Beamtenbund Tarifunion am 20. Juni 2018 mitgeteilt. Das Finanzministerium will vor einer endgültigen Entscheidung über das künftige Vorgehen die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Nachdem das Finanzministerium zunächst die Entscheidung über Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern ausgesetzt hatte, dehnte die oberste baden-württembergische Finanzbehörde ein entsprechendes Verfahren jetzt auch auf Widersprüche aus, die eine amtsangemessene Besoldung hinsichtlich des Abstandsgebots zur Sozialhilfe betreffen.

Entsprechende Musteranträge und Musterwidersprüche, die vom dbb und BBW initiiert worden waren, hatte der BBW Betroffenen im Dezember 2017 zur Verfügung gestellt. Der vom BBW initiierte Musterwiderspruch basiert auf dem vom BBW in Auftrag gegebenen Gutachten der Speyerer Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber sowie Vorlagebeschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

Aufgrund der jüngsten Entwicklung empfiehlt der BBW seinen Mitgliedern, die ihre Besoldung bisher noch nicht beanstandet haben, mögliche Ansprüche umgehend eigenverantwortlich zu sichern, unabhängig von der Besoldungsgruppe. Ein entsprechendes Musterschreiben kann bei den Geschäftsstellen der Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden des BBW angefordert werden.

 

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