Zum 31. Dezember 2016:

Arbeitgeber kündigen TV R Charité

Die Arbeitgeberseite der Charité hat den Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen (TV R Charité) fristgerecht zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Der Tarifvertrag wird deshalb zu diesem Zeitpunkt beendet werden. Eine Nachwirkung besteht nicht.

Auf Nachfrage begründete die Charité die Kündigung mit der weitgehend beendeten Restrukturierung und Neuausrichtung der Charité und den damit verbundenen Personalanpassungsmaßnahmen. Die im TV R geregelte Begleitung des Restrukturierungsprozesses werde deshalb nicht mehr gebraucht. Verhandlungen zu einer Verlängerung oder Fortführung des Tarifvertrags in überarbeiteter Form lehnt die Arbeitgeberseite ab.

Inhaltlich sind im TV R vor allem Maßnahmen geregelt, die greifen, wenn Arbeitsplätze von Charité-Beschäftigten verändert werden oder komplett entfallen. Über den TV R bestand dann die Sicherheit, dass keine betriebsbedingte Beendigungskündigung ausgesprochen werden kann, sondern ein Anspruch auf zum Beispiel Qualifizierung oder Umschulung für einen anderen Arbeitsplatz an der Charité besteht. Mit dem Wegfall des TV R zum 31. Dezember 2016 bleibt selbstverständlich die so genannte Unkündbarkeit von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet und eine Beschäftigungszeit von mindestens 15 Jahren haben, bestehen.

Gleichzeitig hat der TV R jedoch auch die sonst im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge zum Rationalisierungsschutz verdrängt, die ähnliche Sicherheiten bieten. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen werden auch weiterhin faktisch kaum möglich sein. Die Charité hat insgesamt Nachwuchsprobleme und kann fast nie nachweisen, dass ein adäquater Ersatzarbeitsplatz für den betriebsbedingt gekündigten Mitarbeiter nicht zur Verfügung steht.

Hintergrund

Der TV R Charité ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Ihm vorausgegangen ist eine harte Tarifauseinandersetzung mit schwierigen Verhandlungen. Gleichzeitig mit dem TV R Charité sind weitere tarifvertragliche Regelungen in Kraft getreten, die Einschränkungen und Entgeltabsenkungen von den Beschäftigten vorsahen.

Durch den Abschluss des TV Charité und diesen ergänzende Tarifverträge zum 1. Juli 2011 konnten wir die Anbindung an den Flächentarifvertrag (TVöD) und die schrittweise Angleichung an dessen Bezahlungsniveau durchsetzen. Der Angleichungsprozess wird zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen sein.

 

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