BW Fuhrpark Service GmbH TV Betriebsrätestrukturen

Arbeitgeber mauert - Neuwahlen 2014 erfolgen auf gesetzlicher Grundlage!

Der dbb hat am 23. Januar 2014 für seine Mitgliedsgewerkschaft VAB über den Neuabschluss des Tarifvertrages Betriebsrätestrukturen verhandelt. Vorausgegangen war eine Kündigung des bestehenden Tarifvertrages seitens der Arbeitgeber, so dass die Aufgliederung des Unternehmens in vier Regionen (Nord, Süd, West und Ost) nebst Hauptverwaltung als Wahlbetriebe nicht beibehalten werden konnte. Der dbb hatte ein tragfähiges Zukunftskonzept entwickelt, das die Betriebsratsstrukturen an die existierenden Entscheidungskompetenzen im Unternehmen anpasst und auch dem Fall einer zukünftigen Organisationsänderung mittels einer Anpassungsklausel Rechnung getragen hätte. Die Geschäftsführung hat dieses Konzept aber kategorisch abgelehnt und auch selber kein eigenes konsensfähiges Konzept vorgelegt. Es ist daher nicht zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages über Betriebsrätestrukturen gekommen.

Daraus folgt, dass für die anstehenden Betriebsratswahlen im Jahr 2014 nicht mehr die alten Regelungen über vier Wahlregionen gelten, sondern entsprechend der gesetzlichen Regelungen, ein Betriebsratsgremium pro Betrieb zu wählen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass jedes Mobilitätscenter und die diesem zuzuordnenden Servicecenter einen eigenen Wahlbetrieb im Sinne des § 3 Betriebsverfassungsgesetz darstellt. Die Kollegen in den Betriebsräten sind daher aufgerufen, möglichst umgehend Wahlvorstände für die jeweiligen Mobilitätscenter zu bestellen, damit diese die zwischen März und Mai durch-zuführenden Betriebsratswahlen im jeweiligen Mobilitätscenter vorbereiten und die Wahlen optimal durchführen können. Der VAB steht den Kollegen in den Betriebsräten als kompetenter Ansprechpartner insoweit zur Verfügung.

 

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