Brandenburg

Arbeitsgerichte: Alle Standorte müssen erhalten bleiben

Der dbb brandenburg hat am 13. Januar 2021 das Konzept zur Schließung der Arbeitsgerichtsstandorte in Eberswalde, Potsdam und Senftenberg kritisiert.

Derzeit befinden sich sechs Arbeitsgerichte im Land Brandenburg – in Cottbus, Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder), Eberswalde und Brandenburg an der Havel. In Senftenberg befindet sich eine Auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus. Die Eingangszahlen bei den Arbeitsgerichten sind erheblich zurückgegangen, daher besteht ein Handlungsbedarf.

Eine Schließung von Gerichten ist allerdings aus Sicht des dbb brandenburg nicht das geeignete Mittel.

„Das Hauptargument des Konzeptes, dass die kleineren Arbeitsgerichte auf Dauer nur bedingt lebensfähig sind und daher Handlungsbedarf besteht, überzeugt nicht. So gibt es in anderen Bundesländern bewusst solche kleineren, lebensfähigen Arbeitsgerichte. Die Schließungen haben zum einen erhebliche Konsequenzen für das dort beschäftigte Personal. Die Entfernungen von Eberswalde nach Frankfurt (Oder) sind ohne einen Umzug nicht zu bewältigen. Auch der Weg von Potsdam nach Brandenburg an der Havel ist erheblich. Eine sozial verträgliche Begleitung der Schließung bleibt dabei immer das schlechtere Mittel als der Erhalt des Arbeitsplatzes“, teilte der dbb brandenburg in einer Stellungnahme mit.
 

Bei der bisher in der Presse geführten Diskussion sei völlig außen vorgelassen, dass die Justiz eines Landes mit keinem wirtschaftlichen Unternehmen gleichzusetzen ist, das bei Bedarf Kapazitäten und Standorte abbauen und wiederaufbauen kann. Das Land Brandenburg müsse den Anspruch haben, dass die Bürgerinnen und Bürgern in erreichbarer Nähe einen Zugang zu den Gerichten hätten. „Eine Schließung der Standorte in Potsdam und Eberswalde zwingt gerade die sozial Schwächeren, die sich keinen Anwalt leisten können, viel zu lange Wege auf sich zu nehmen, um eine Rechtsantragsstelle erreichen zu können und benachteiligt diese“, so der dbb brandenburg

 

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