Arbeitszeitverordnung: Langzeitkonten werden ausgebaut

Der dbb hat bei einem Beteiligungsgespräch zur Änderung der Arbeitszeitverordnung am 11. November 2014 in Berlin die geplante Ausweitung von Langzeitkonten für Bundesbeamte begrüßt. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die maximale Ansparphase auf fünf Jahre verlängert wird, die maximale Ansparung auf 1400 Stunden begrenzt wird, ein Zeitausgleich über 2016 hinaus möglich ist und der gleitende Übergang in den Ruhestand in Teilzeit möglich ist. Zudem soll das Pilotprojekt für alle interessierten Ressorts geöffnet werden. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, nach dem Gespräch.

„Allerdings hätten wir uns eine etwas zügigere Umsetzung gewünscht, da diese Regelung im Prinzip schon Anfang des Jahres bei den Gespräch zur Demografie-Strategie der Bundesregierung vereinbart worden ist“, machte Benra deutlich. Zudem sei sie aufgrund der Erhöhung der Lebensarbeitszeit und der Rückführung der Altersteilzeit sowie dem drohenden Fachkräfte – und Nachwuchsmangel dringend erforderlich. Auf Ablehnung stieß seitens des dbb, dass am Ende der Berufsarbeitszeit die auf dem Langzeitkonto gebuchten Stunden nur in Teilzeit abgebaut werden können.

Neben dem Ausbau der Langzeitkonten sieht der Verordnungsentwurf weitere Änderungen vor. So soll eine höhere Flexibilität der Teilzeitbeschäftigung durch die Aufhebung der Vorgabe erreicht werden, nach der Teilzeitbeschäftigung nur im Rahmen der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte möglich ist. Um eine Privilegierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten auszuschließen, soll bei Dienstreisen die Anrechenbarkeit von Reisezeiten als Arbeitszeit auf die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte begrenzt werden.

Hinsichtlich einer Verbesserung der Zeitsouveränität bekräftigte der dbb nochmals die Forderung, die wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Stunden für die Bundesbeamten zu reduzieren. Die zweimalige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit war seit ihrer Einführung vor zehn Jahren mit Stellenkürzungen verbunden. „Trotz der strengen haushalterischen Vorgaben wäre es nur konsequent eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit mit einer Stellenanhebung zu verbinden“, sagte Benra. Viele Beamte erwarteten seit zehn Jahren endlich eine Angleichung ihrer Arbeitszeit auf den Umfang der Tarifbeschäftigten. Alternativ schlug Benra als mögliche Lösung vor, eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit auf das Langzeitkonto zu buchen, sodass den Beamten die geleistete Arbeitszeit später zu Gute kommt.

Ruhepausen sollen künftig bei operativen Einsatztätigkeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden, wenn die oberste Dienstbehörde dies zum Ausgleich von Zusatzbelastungen im Einzelfall zulässt. Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften sehen die Gefahr, dass die nach langen Anstrengungen gefundene Lösung geändert wird. In einigen Bereichen sei es für die Beamten, insbesondere im Vollzugsdienst, nicht möglich eine reguläre Pause zu machen. Vielmehr würde die Pause für die Dienstleitung geopfert.

Die Pausenregelung hinsichtlich des Wechselschichtdienstes sei kritisch, da die Anzahl der zu bildenden Dienstpaare nicht entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten und der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit verringert würden. Danach sei es den Teilzeitbeschäftigten kaum möglich, die Anzahl der in der Erschwerniszulagenverordnung definierten Dienstpaare zu erreichen.

Nach Auskunft des BMI ist es geplant, den Entwurf am 2. Dezember 2014 dem Bundeskabinett vorzulegen, damit die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

 

zurück