Schleswig-Holstein

Asylverfahren: Generalkritik an Beschäftigten zurückgewiesen

Der Vorsitzende des dbb Landesbundes in Schleswig-Holstein, Kai Tellkamp, hat die mit den Flüchtlingsangelegenheiten betrauten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen generelle Kritik in Schutz genommen.

Unregelmäßigkeiten wie etwa bei der Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssten aufgearbeitet werden und gegebenenfalls disziplinarische beziehungsweise arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen haben, so Tellkamp am 29. Mai 2018. Grundsätzlich gelte aber: „Die Beschäftigten haben in einer von ihnen nicht zu verantwortenden Ausnahmesituation trotz Antragsflut für eine bestmögliche Ordnung gesorgt.“ In Schleswig-Holstein gebe es etwa derzeit keine Anhaltspunkte für vergleichbare Fälle.

Es dürfe nicht ignoriert werden, so der Vorsitzende des dbb schleswig-holstein weiter, dass der öffentliche Dienst personell „auf Kante genäht“ sei und für außergewöhnliche Entwicklungen wie die Aufnahme vieler Geflüchteter keine Ressourcen vorgehalten würden. Das bringe eine gewisse Fehleranfälligkeit mit sich, die aber ausschließlich den von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen geschuldet ist. Dass sich dennoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser belastenden Situation stellen, müsse hingegen viel mehr gewürdigt werden. Das gelte übrigens nicht nur für die Bundesbehörde, sondern ebenso für die Landes- und Kommunalbehörden.

 

zurück