Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Ausbildung: Gesundheitsschutz muss weiterhin höchste Priorität haben

Der BDZ hat sich im Gespräch mit der Generalzolldirektion auf Planänderungen für die Corona-Regeln im Ausbildungsbetrieb verständigt.

Der Gesundheitsschutz der Nachwuchskräfte müsse weiterhin stets die höchste Priorität haben, bekräftigte der BZD am 21. Januar 2022. Der Abschlusslehrgang (Zoll) werde daher im digitalen Format beginnen. Die Entscheidung über die Rückkehr in den Teil- oder Vollpräsenzunterricht solle abhängig vom Pandemiegeschehen im Laufe des Lehrgangs getroffen werden. Das Hauptstudium III (Zoll) ab dem 21. März soll ebenso wie das Hauptstudium II (Zoll) ab dem 19. April in Teilpräsenz stattfinden. Eine Rückkehr in den (Voll-)Präsenzunterricht ist nach aktuellem Planungsstand frühestens ab dem 19. April möglich. Die dynamische Pandemielage könne aber jederzeit eine Anpassung dieser vorläufigen Planungen erforderlich machen.

Der BDZ und die BDZ Jugend verweisen in diesem Zusammenhang auf die rechtliche Situation: „Die gesetzlich vorgegebene ‚Regel‘ ist Präsenzunterricht und auch Klausuren in Präsenz. Abweichungen davon sind nach der Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Deshalb werden Entscheidungen teilweise überabeitet oder aufgrund der dynamischen Entwicklung sehr kurzfristig getroffen. Wir werden uns weiterhin für euren Gesundheitsschutz und frühzeitige Planungssicherheit einsetzen. Die BDZ Jugend bedankt sich bei allen Verantwortlichen, die mit ihrem täglichen Einsatz die Durchführung der Laufbahnausbildung unter den erschwerten Bedingungen aufrechterhalten.“

 

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