BDZ begrüßt neues Gesetz zum Umgang mit Daten von Flugzeugpassagieren

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) hat am 6. Oktober 2017 die Verabschiedung des „Fluggastdatengesetzes“ durch den Deutschen Bundestag begrüßt. Es sehe eine „erfreulich weitreichende“ Übermittlung von Flugzeugpassgier-Daten der zuständigen Zentralstelle beim Bundeskriminalamt an die Zollverwaltung vor.

Durch die Nutzung dieser Daten für risikoorientierte Kontrollentscheidungen sei mit einer Erhöhung relevanter Aufgriffe zu rechnen. Gleichzeitig verringerten die so optimierten Kontrollen anhand von Risikoprofilen voraussichtlich die Anzahl der vorzuführenden Gepäckstücke eines Fluges erheblich. Der BDZ warnte jedoch davor, auf die neue Situation mit Personalverschiebungen oder gar -abbau zu reagieren. Vielmehr bedürfe es zusätzlichen Personals, forderte der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes, um die Aufgaben des Zolls zur Verhütung und Verfolgung schwerer und organisierter Kriminalität bei steigenden Passagierzahlen noch wirksamer und effektiver wahrnehmen zu können.

 

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