Atypische Beschäftigung im Bereich Erziehung und Unterricht

Befristung betrifft vor allem Frauen

„In keiner anderen Branche werden häufiger befristete Arbeitsverträge abgeschlossen als im Bereich Erziehung und Unterricht. Das bedeutet eine systematische Benachteiligung von Frauen, die das Gros der Beschäftigten in diesen beiden Berufszweigen bilden. Die Folgen sind unsichere Zukunftsperspektiven, schlechte Aufstiegsmöglichkeiten und ein enormer Leistungsdruck, der zusätzlich neben der hohen beruflichen Verantwortung auf den Beschäftigten lastet“, kritisierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, die hohe Befristungsrate von Lehr- und Erziehungskräften am 22. April 2014. Aber auch in den übrigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung seien weibliche Beschäftigte stets häufiger von Befristung betroffen als Männer. „Das Risiko, nach einer Erziehungspause in prekäre Beschäftigung zu geraten, ist damit für Frauen ungleich höher“, betonte die Vorsitzende.

Helene Wildfeuer forderte die Bundesregierung deshalb erneut auf, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu beseitigen. „Der öffentliche Dienst muss hier Vorreiter für die Wirtschaft sein. Unbefristete Arbeitsverträge sind ein zentrales Steuerungselement, nicht nur, um den immer dramatischer werdenden Fachkräftemangel abzubremsen, sondern auch im Ringen um eine geschlechtergerechte Arbeitswelt“, so die Vorsitzende.

Die meisten befristet Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2013 in der Branche Erziehung und Unterricht. Dort lag der Befristungsanteil bei 17,2 Prozent. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung Bundestags-Drucksache 18/1029 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Bundestags-Drucksache 18/696 hervor. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft lag der Anteil befristet Beschäftigter demnach bei 7,5 Prozent. Die Bundesregierung hob in ihrer Antwort hervor, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse nicht automatisch prekär seien und verwies auf die Übernahmequote aus befristeter Beschäftigung, die 2013 bei 37 Prozent lag. Zudem machte sie deutlich, die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung nicht abschaffen zu wollen.

 

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