dbb tarifunion warnt vor gesetzlichem Eingriff in Tarifpluralität

Behauptungen der VKA über mehr Streiks aus der Luft gegriffen

Die dbb tarifunion hat Behauptungen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) entschieden zurückgewiesen, wonach durch praktizierte Tarifpluralität in kommunalen Unternehmen die Zahl von Arbeitskämpfen steige. „Das ist völlig aus der Luft gegriffen“, stellte der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion Frank Stöhr am 28. März 2011 klar.

„Vielmehr sieht sich jeder, der nach der veränderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ein ‚Streikchaos‘ herbeiredete, inzwischen eines Besseren belehrt. Wer wie die kommunalen Arbeitgeber eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit fordert, bringt die Sozialpartnerschaft in Gefahr. Die Machtbalance zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern würde einseitig zugunsten der Arbeitgeber verändert“, sagte Stöhr.

Auch der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im vergangenen Herbst im bayerischen kommunalen Nahverkehr habe nicht, wie von der VKA behauptet, der „Durchsetzung ihrer Partikularinteressen“ gedient. „Im Gegenteil: Die Tarifpluralität hat es in Bayern ermöglicht, dass die Interessen wirklich aller Berufsgruppen angemessen berücksichtigt wurden. Das wäre mit einer Zwangstarifeinheit niemals möglich gewesen. Auch hat es keine Streikkaskaden gegeben: Nach insgesamt nur sechs Streiktagen in München wurde die Tarifauseinandersetzung mit einem Konsens beendet“, sagte Stöhr. „Von einer – gleichfalls behaupteten – Spaltung der Belegschaften kann schon gar keine Rede sein. Die GDL hat niemals Zweifel daran gelassen, dass das erreichte Tarifergebnis auch jenen Beschäftigten zugutekommen soll, die anders gewerkschaftlich oder gar nicht organisiert sind.“

„Deshalb“, so Stöhr, „steht für die dbb tarifunon fest: Für einen gesetzlich verordneten Zwang zur Tarifeinheit besteht keinerlei Notwendigkeit. Wir lehnen einen solchen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit ab.“

 

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