Der Rechtsstreit um die Nicht-Berücksichtigung des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen im MDR Rundfunkrat in der laufenden Amtszeit geht in die nächste Instanz.
„Nachdem wir Anfang August das Urteil im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zugestellt bekamen, haben wir, nach dessen Prüfung, nun Berufung beim Verwaltungsgericht Leipzig in der Verwaltungsrechtssache Auswahlverfahren des Rundfunkrates eingelegt“, so SBB Chefin Nannette Seidler.
Ziel sei es, die vom Verwaltungsgericht Leipzig am 10. Mai 2023 getroffene Entscheidung (Aktenzeichen 1 K 1378/22) erneut einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. „Wir beantragen, die Auswahlentscheidung des MDR-Rundfunkrates aufzuheben und das Entsenderecht des SBB Kraft Gesetzes bestätigen zu lassen“, erklärte der SBB-Rechtsbeistand, Medienrechtler Prof. Dr. Hubertus Gersdorf.