Thüringen

Besoldung für Beamtinnen und Beamte zu niedrig

Die Thüringer Landesregierung hat gegenüber dem Petitionsausschuss im Landtag am 26. November 2020 bestätigt, dass die Besoldung im Freistaat Thüringen derzeit verfassungswidrig ist.

„Neben der relativen Besoldungsuntergrenze wurde die absolute Besoldungsuntergrenze bis zu Besoldungsgruppe A8 verletzt“, berichtete Olaf Becker, Petitionsführer, gegenüber den Abgeordneten im Petitionsausschuss. Der Vertreter des Thüringer Finanzministeriums bestätigte diese Aussage.

Demnach sind rund 5 500 Beschäftigte aus der Polizei, dem Justizvollzug, der Berufsfeuerwehr in den Kommunen, der Finanzämter und Verwaltung, die sich allesamt im mittleren Dienst befinden, aktuell unteralimentiert.

Bis zur Besoldungsordnung A8 (in Thüringen niedrigste Besoldungsgruppe A6) wurde der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung – 15 Prozent Abstand zu den Regelsätzen nach Hartz IV – nicht eingehalten. Die Differenz beträgt nach den derzeitigen Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums rund 2 800 Euro im Jahr (netto). Da zurzeit eine Datenabfrage bei den Kommunen zu den gewährten Sozialleistungen und Zuschüssen erfolgt, werden die Berechnungen voraussichtlich nochmals angepasst. Aufgrund des besoldungsrechtlichen Abstandsgebotes sind auch alle weiteren Besoldungsgruppen mitbetroffen.

Das Thüringer Finanzministerium plant dem Kabinett im Januar 2021 einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Verfassungsverstöße rückwirkend zum 1. Januar 2020 korrigiert werden. Eine verbindliche Aussage der Finanzministerin dazu gibt es bislang noch nicht.

 

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