Besoldung in Thüringen: Parlament soll Gesetz verbessern

Der Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, Helmut Liebermann, hat vom Thüringer Landtag am 2. Juni 2017 gefordert, den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses 2017/2018 auf die Beamten zu verbessern: „Es wird ein deutliches Signal an die Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats sein, ob sich Thüringen gemäß Kabinettsentwurf deutlich hinter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg einordnen wird oder ob dem öffentlichen Dienst die Wertschätzung zuteil wird, die er verdient.“

In drei Punkten bleibe der Entwurf hinter denen vergleichbarer Länder zurück: Erstens durch die vorgesehene dreimonatige Verzögerung der Anhebung der Besoldung. Zweitens durch das Fehlen des Sockelbetrages in Höhe von 75 Euro für die unteren Einkommensgruppen. Drittens durch das vollständige Fehlen eines Ausgleichs für die Einführung der Erfahrungsstufe 6 im Tarifbereich. Alle diese Punkte bedürften einer parlamentarischen Korrektur. Die damit verbundenen Ausgaben für alle drei Bestandteile von insgesamt etwa 18 Millionen Euro könnten angesichts der Mehreinnahmen des Landes in dreistelliger Millionenhöhe keinesfalls als Begründung für eine Verweigerung der Übertragung des Tarifergebnisses herhalten.

 

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