Thüringen

Besoldung: „Keine weiteren Ungerechtigkeiten produzieren“

Der tbb hat bei einem Gespräch mit dem Thüringer Finanzministerium am 9. Juni 2021 erneut seine Position zum „Reparaturgesetz“ der Landesregierung zur Gewährung einer verfassungsgemäßen Alimentation dargestellt.

Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn stellte dazu erneut fest, dass das Land seit 2008 nicht mehr in allen Fällen eine Besoldung gewähre, die einen ausreichenden Abstand zur Grundsicherung gewährt, wie es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlange. Der Verstoß sei auch nicht geringfügig, sondern verletze den Abstand zur Grundsicherung in der Spitze um rund 20 Prozent. Davon seien mehr als ein Drittel aller Besoldungsgruppen betroffen. Seit 2015 sei zudem das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes (mD), des gehobenen Dienstes (gD) sowie des höheren Dienstes (hD) zur untersten Besoldungsgruppe (bis 2015 der einfache Dienst eD) deutlich verletzt. Außerdem bestehe in Thüringen eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Nominallohnindex, was ein weiteres Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsgebotes sei.

Das nun zu erlassende „Reparaturgesetz“, so Schönborn, müsse nach den Vorgaben des BVerfG eine amtsangemessene und nicht nur eine „gerade so“ nicht evident unzureichende Alimentation gewährleisten. Der Respekt vor dem Verfassungsorgan gebiete, nicht erneut in einen Wettbewerb um das dichteste Erreichen der Besoldungsuntergrenze einzutreten.

Weitere Details hat der dbb Landesbund unter thueringer-beamtenbund.de ausgeführt.

 

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