Hamburg

Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschlossen

In der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 11. September 2019 wurde das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 - 2021 einstimmig in 1. und 2. Lesung von den Abgeordneten beschlossen.

Damit steht einer Auszahlung der erhöhten Bezüge und Ruhegehälter rückwirkend zum 1. Januar 2019 und rechtzeitig zum 1. Oktober 2019 nichts mehr im Wege. Auch die sogenannten Probeläufe im Personalabrechnungssystem „KoPers“ sollen einwandfrei gelaufen sein.

Neben der allgemeinen Besoldungs- und Versorgungsanpassung (1. Januar 19: 3 Prozent; 1. Januar 20: 3,2 Prozent; 1. Januar 21: 1,4 Prozent) beschloss die Bürgerschaft, die Außendienstzulage für Außenprüfer der Steuerverwaltung von derzeit 38,35 Euro auf 76,00 Euro zu erhöhen. Damit wird eine langjährige Forderung des dbb hamburg und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) erfüllt.

 

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