Sachsen

Besoldungsanpassung beschlossen

Das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung ist am 9. Februar 2022 einstimmig im Landtag beschlossen worden.

Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern wird – entsprechend den Tarifbeschäftigten – bis 31. März 2022 zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung auf Grund der Corona-Krise eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen gewährt. Diese Leistung beträgt 1.300 Euro (bei Vollbeschäftigung) und für Beamte auf Widerruf 650 Euro (bei Vollbeschäftigung).

Der SBB hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dem Gesetzesentwurf Stellung bezogen und mahnt auch weiterhin an, dass das Gesetz zu einer Benachteiligung der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten führt. Während Rentnerinnen und Rentner weiterhin durch die Rentenanpassungen an zukünftigen Steigerungen teilnehmen, sei der Bereich der Versorgung auf Grund des vorliegenden Konstruktes davon ausgenommen.

 

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