Deutsche Polizeigewerkschaft

BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2018 die Aufnahmen von Dashcams (Kameras zur Fahrtaufzeichnung im Auto) vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Bisher hatten Gerichte dies stets aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt. Da Unfallbeteiligte aber ohnehin umfangreiche Angaben machen müssten, sei das Datenschutzrecht nachrangig, so der BGH. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte die Entscheidung.

Der DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte: „Wir sehen es mit Erleichterung, dass endlich Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Inhaltlich eröffnet das Urteil die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten einer mittels Video objektivierten Beweisführung zu steigern. Dies hat insbesondere im Zivilverfahren, in dem es um die Schadensregulierung geht, entscheidungserhebliche Bedeutung. Die Kameras können gegebenenfalls auch zum Nachweis von Verkehrsstraftaten wie Nötigungen dienen, für die bislang alleine das brüchige Beweismittel der Aussage des Genötigten vorlagen.“

Die Erfahrung zeige, dass die Polizei im Rahmen von Anzeigenerstattungen immer häufiger mit privat gefertigten Aufnahmen von Verkehrsvorgängen konfrontiert wird. Diesbezüglich herrscht jetzt durch die aktuelle Entscheidung des BGH mehr Klarheit.

 

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