Befristet Beschäftigten dauerhafte Perspektive bieten

Bundesbauministerin Hendricks will sozialen Wohnungsbau wiederbeleben

Für eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus plädiert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks. Dem „dbb magazin“ (Ausgabe September 2014)s sagte Hendricks: „Seit 2007 sind die Länder allein für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe aber bis 2019 mit so genannten Kompensationsmitteln in Höhe von jährlich 518,2 Millionen Euro. Angesichts der Wohnungsengpässe in zahlreichen Ballungszentren ist es notwendig, den sozialen Wohnungsbau wiederzubeleben. Denn es ist eine vordringliche Aufgabe, dass Wohnen bezahlbar bleibt.“

Zudem kündigte Hendricks an, das „strukturelle Defizit“ in der Personalausstattung ihres Ministeriums anzugehen. „Die Aufgaben wurden immer mehr, einen entsprechenden Personalzuwachs gab es aber in Zeiten allgemeiner Stellenkürzungen nicht. Um die Arbeit trotzdem in den Griff zu bekommen, wurden vor allem in den letzten Jahren viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.“ Hendricks weiter: „Ich bin fest entschlossen, die Situation in den nächsten Jahren spürbar zu verbessern und den in meinem Haus Beschäftigten soweit wie möglich eine dauerhafte Perspektive zu bieten.“

Der soziale Wohnungsbau werde einen hohen Stellenwert im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen einnehmen, so die Ministerin. Das Bündnis war im Juli diesen Jahres von ihr mit den Ländern, Kommunen, der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Vertretern von Mieterbund und Gewerkschaften ins Leben gerufen worden. „Gemeinsames Ziel ist es, den wachsenden Wohnungsbedarf in den Ballungsräumen zu deckenund die sozialen, demografischen und energetischen Herausforderungen zu bewältigen. Wir wollen im Rahmen des Bündnisses mit den Ländern vereinbaren, dass diese die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch weiterhin zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderungen einsetzen“, so Hendricks. Mit diesem Beitrag könne zusätzlich zu den Eigenmitteln der Länder Einiges für den Neubau von Sozialwohnungen getan werden, „beispielsweise durch die Gewährung von Baudarlehen mit Zinssätzen, die unterhalb der marktüblichen Zinssätze liegen, oder durch Zuschüsse“. Zudem werde der Bund entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung verbilligt Konversionsgrundstücke an Kommunen abgeben. Dafür sei ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro, begrenzt auf vier Jahre, vorgesehen.

Hendricks kündigte ferner an, dass die Bundesregierung auch weiterhin die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum unterstützen wird. Dazu solle ein neues Programm aufgelegt werden, das mit Investitionszuschüssen ausgestattet wird und das das bestehende Kreditprogramm der KfW ergänzen soll.

 

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