Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB)

Bundesbeihilfe: Änderungen ab 2021

Am 9. Dezember 2020 wurde die der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten die neuen leistungsrechtlichen Regelungen für alle ab dem Jahr 2021 entstandenen Aufwendungen.

Mit der Änderungsverordnung erfolgen ab 1. Januar 2021 wichtige Neuerungen: Die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen wird konkretisiert, damit können mehr Beihilfeleistungen geltend gemacht werden. Die Aufwendungen von Angehörigen können bis einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro berücksichtigt werden. Konkretisiert werden zudem die Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und der Aufwendungen bei Rehabilitationsmaßnahmen. Weitere Regelungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel Leistungen der Psychotherapie, werden wirkungsgleich übertragen.

 

zurück