Charité: Redaktionsverhandlungen am 17. und 30. Juni 2011

Die Gewerkschaften haben mit der Arbeitgeberseite der Charité am 17. Juni 2011 die Verhandlungen zur redaktionellen Umsetzung der Tarifeinigung vom 19./20. Mai 2011 aufgenommen und am 30. Juni 2011 fortgesetzt. Zunächst wurde ein Fahrplan aufgestellt, damit ohne unnötigen Zeitverlust möglichst schnell alle ausgehandelten Verbesserungen auch bei den Beschäftigten ankommen können.

Neben den zu ergänzenden Mantelregelungen im TV Charité sind vor allem auch die vereinbarten Entgelterhöhungen, die Einmalzahlung und die charitéspezifischen Neuerungen tarifvertraglich umzusetzen. Zusätzlich müssen Aktualisierungen im Überleitungstarifvertrag (TVÜ-Charité) und in den Azubi-Tarifverträgen vorgenommen werden.

Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der bisher gesondert vorhandene Besondere Teil Charité (BT-C) in den TV Charité integriert werden soll. Diese zu vereinbarende so genannte durchgeschriebene Fassung verbessert die Übersichtlichkeit und vereinfacht die Anwendung des Tarifvertrages im täglichen Gebrauch ganz erheblich.

Die Redaktionsverhandlungen werden am 7. Juli 2011 fortgesetzt.

 

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