Fachgewerkschaft Strafvollzug (BSBD)

Corona-Impfungen für Bedienstete des Justizvollzuges

Die Fachgewerkschaft Strafvollzug (BSBD) hat am 25. November 2020 die Bundes- und Landesregierungen aufgefordert, die Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten in der Impfstrategie zu berücksichtigen.

Ein Virus wie COVID-19 verbreitet sich in einer Vollzugsanstalt ähnlich schnell wie in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen. Die Mitarbeitenden sind unzureichend geschützt, da Mindestabstände durch den stetigen Kontakt mit Insassen nicht gewährleistet sind. Verschiedene Professionen im Vollzug wie Krankenpflege, Fachdienste und der allgemeine Vollzugsdienst müssen ungelüftete Hafträume betreten und bei Gefahr in Verzug auch die eigene Gesundheit und das Leben riskieren, um die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt aufrecht zu erhalten, schreibt der BSBD in einer Meldung.

Während der Justizvollzug in Zeiten der ersten COVID-19-Welle nur wenige Infektionen verzeichnete, nimmt die Zahl in der zweiten Welle deutlich zu. Nicht nur Gefangene, sondern auch Mitarbeitende infizieren sich zunehmend mit Corona. Wer bei einem größeren Infektionsausbruch unter den Mitarbeitenden die Versorgung und Betreuung der Gefangenen übernehmen soll, wird zunehmend durch die Insassen hinterfragt. Gleiches gilt für den Fall schwerer Infektionsverläufe, denn das vorhandene Krankenpflegepersonal ist auf schwere Verläufe nicht vorbereitet. Eine Impfung der Mitarbeitenden stärkt die Sicherheit der Bevölkerung und vermindert die von Haftanstalten ausgehenden Risiken in einer Pandemie, so der BSBD.

 

 

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