dbb brandenburg: Musterverfahren zur Problematik Sonderzahlung 2008 erfolgreich abgeschlossen

Die Gespräche und Verhandlungen über das weitere Vorgehen gegen die ablehnend beschiedenen Widersprüche bei der Problematik der Sonderzuwendung 2008 sind seit 16. August 2017 erfolgreich beendet. Mit der Vereinbarung zu Musterverfahren wegen der Widersprüche und Klagen zur Sonderzahlung 2008 haben der dbb brandenburg und andere Gewerkschaften einen zielführenden Verfahrensvorschlag realisieren können. „Unter dem Aspekt prozessökonomischer Erwägungen war dies unabdingbar“, so der stellvertretenden Landesvorsitzenden und Verhandlungsführer des dbb brandenburg, Detlef Daubitz.

Nach langen Diskussionen wurde die Vereinbarung zu Musterverfahren vom Finanzminister des Landes Brandenburg Christian Görke gegengezeichnet. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass im Hinblick auf die große Anzahl der Widersprüche gegen die Sonderzahlung 2008 (Aufstockungsbetrag) in Musterverfahren eine gerichtliche Klärung erreicht werden soll.

Die Vereinbarung sieht u.a. Folgendes vor: Die Musterverfahren gelten nur für die Widerspruchsfälle gegen die Sonderzahlung 2008 (Aufstockungsbetrag), die sich ausschließlich gegen die Höhe des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung 2008 gerichtet haben und für die mit Datum vom 10. Juli 2017 ein Widerspruchsbescheid durch die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ergangen ist oder noch ergehen wird sowie die daraus resultierenden Klageverfahren. Das Ministerium der Finanzen und die involvierten Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände wählen gemeinsam geeignete Klageverfahren aus. Die übrigen Verfahren zu der o.g. Thematik werden ruhend gestellt. Das Land Brandenburg verpflichtet sich, im Falle eines für die Kläger positiven Ausgangs alle Widerspruchsführer und Kläger im o.g. Sinne entsprechend der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung der Musterverfahren zu behandeln, soweit ein gleichgelagerter Sachverhalt vorliegt.

 

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