dbb bundesfrauenvertretung kritisiert „frauenfeindliche Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst“

Durch Stellenausschreibungen werden Frauen bei der Beförderung im nordrhein-westfälischen Landesdienst gezielt benachteiligt. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der NRW-Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier. „Frauen sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern. Das haben sich die Bundes- und Landesregierungen in ihren jeweiligen Gleichstellungsgesetzen selbst zur Maßgabe gemacht. Das gezielte Herumdoktern an Bewertungskriterien und Eignungsvoraussetzungen zeigt, wie unverblümt mit Gleichstellungsrichtlinien im öffentlichen Dienst umgangen wird und wie frauenfeindlich die Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst bis heute ist“, mahnte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 18. Juli 2014 in Berlin an.

Seit Jahren kritisiert die dbb bundesfrauenvertretung, dass Ausschreibungen von Führungspositionen im öffentlichen Dienst gezielt auf bestimmte, in der Regel männliche Wunschkandidaten zugeschnitten werden und verlangt nach mehr Transparenz und wirksamen Kontrollmechanismen. „Da helfen aus unserer Sicht auch keine weiteren offenen Formulierung im Gesetz, wie sie Hans-Jürgen Papier vorschlägt“, machte Helene Wildfeuer deutlich. Dieser hatte eine Neuregelung der einschlägigen Gesetze angeregt und empfiehlt eine Umformulierung der Zielsetzung: „Frauen sind bevorzugt zu befördern, soweit ein Bewerber nicht eine offensichtlich bessere Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung vorzuweisen hat.“ Damit würde laut Papier „eine bis ins Detail gehende Ausschärfung der Leistungsmerkmale gesetzlich verhindert“.

Helene Wildfeuer hingegen fordert konkretere Maßnahmen: „Frauenförderung und Gleichstellungsbemühungen müssen in den Katalog der Leistungskriterien für Führungskräfte in Verbindung mit Sanktionen aufgenommen werden. Wer diese nicht dauerhaft erfüllt, ist aus unserer Sicht auch nicht langfristig geeignet Mitarbeiter zu führen und Beförderungsverfahren zu verantworten. Wir erwarten hier eine konsequente Qualitätskontrolle nach gleichstellungsrechtlichen Gesichtspunkten auf tatsächliche Eignung der Führungskräfte von oberster Stelle. Und wenn es sein muss, dann müssen bestimmte Funktionen und Aufgaben eben auch wieder entzogen werden.“

 

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