dbb bundesfrauenvertretung übt Kritik an Befristungspraxis im öffentlichen Dienst

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Befristungspraxis im öffentlichen Dient als familienunfreundlich kritisiert. Anlass zur Kritik lieferte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Juli 2012 (7 AZR 443/09). Darin verhandelt wurde der Fall der 34-jährigen Bianca Kücük, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen mehr als elf Jahre als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war.

„Der Fall zeigt eindringlich, dass es im öffentlichen Dienst möglich ist, Angestellte über Jahre hinweg in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen zu halten. Etwa im Forschungsbereich oder der Kindertagesbetreuung, also in Bereichen mit einem sehr hohen Frauenanteil, sind Kettenverträge mit Verfallsdatum Gang und Gäbe”, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 26. Juli 2012. Aktuell seien 39 Prozent der unter 35-Jährigen im öffentlichen Dienst befristet beschäftigt. Auch zeige eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass sich der Trend, im öffentlichen Dienst befristet einzustellen, weiter fortsetze. „68 Prozent der 2011 neu eingestellten Beschäftigten erhielten einen befristeten Arbeitsvertrag. Unter den Frauen, die eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnahmen, wurde jede zweite befristet eingestellt“, stellte Wildfeuer heraus.

Die Vorsitzende forderte die öffentlichen Arbeitgeber nun auf, befristete Verträge in langfristige Arbeitsverhältnisse zu überführen. „Vor allem weibliche Beschäftigte, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, entscheiden sich aus mangelnder Planungssicherheit immer häufiger gegen Kinder. Es darf nicht das Ziel der öffentlichen Arbeitgeber sein, solch familienfeindliche Beschäftigungsstrukturen zu verfestigen”, gab die Vorsitzende zu verstehen.

 

zurück