dbb bundesseniorenvertretung: Widerspruch gegen Rentenbescheide zum 1. Juli 2014 wegen Mütterrente nicht erforderlich

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, wies am 30. Juli 2014 in Berlin darauf hin, dass mit den aktuellen Rentenbescheiden lediglich über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 informiert werde. Die so genannte Mütterrente für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern, die ebenfalls zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten sei, werde zu einem späteren Zeitpunkt durch Zahlung eines entsprechenden Zuschlags umgesetzt.

Leider finde sich erst auf Seite 3 des Bescheides der Hinweis, dass die Betroffenen zur „Mütterrente“ unaufgefordert weiteren Bescheid von dem Träger der Rentenversicherung erhalten würden. „Da die Bescheide für die Empfängerinnen und Empfänger ohnehin nur schwer verständlich sind und in der Berichterstattung die Mütterrente im Vordergrund stand, hat dies zu Verunsicherung geführt“, so Speck. Wichtig für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner sei also, dass sie gegen den Bescheid über die „Rentenanpassung zum 1.7.2014“ keinen Widerspruch einlegen und auch keinen Antrag auf Zahlung der Mütterrente stellen müssten, stellte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung fest.

 

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