8. Forum Personalvertretungsrecht

dbb Chef: Mitbestimmung wichtiger Erfolgsfaktor im öffentlichen Dienst

Mitbestimmung durch die Personalvertretungen ist nach Auffassung des dbb ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Arbeit des öffentlichen Dienstes. dbb Chef Peter Heesen sagte am 28. Februar 2011 zur Eröffnung des 8. Forums Personalvertretungsrecht im dbb forum berlin, das Wesen der Mitbestimmung müsse darin bestehen, die Dinge zwischen Dienstherrn und Beschäftigten im Einvernehmen vor Ort zu regeln. „Die Menschen sind ganz anders motiviert, wenn sie mitgestalten können“, sagte Heesen vor den Teilnehmern des zweitägigen Kongresses. „Mitgestaltung heißt auch Mitverantwortung.

Der dbb Bundesvorsitzende verwies auf die immer stärker werdenden Bestrebungen der Bürger, Angelegenheiten, die sie direkt betreffen, in die eigenen Hände zu nehmen - auch wenn die parlamentarische Demokratie dazu bereits Entscheidungen getroffen hat. „Solchen Entwicklungen muss auch im öffentlichen Dienst Rechnung getragen werden.“ Dem dbb als gewerkschaftlichem Dachverband sei daran gelegen, Hilfestellungen dafür zu geben, was im täglichen Zusammenwirken zwischen den Verantwortlichen in den Dienststellen und Mitarbeitern besser gemacht werden kann.

dbb und dbb akademie laden seit 1997 alle zwei Jahre zum Forum Personalvertretungsrecht ein. Der diesjährige Kongress steht unter dem Motto „Personalvertretungen – Selbstverständlich Mitbestimmen“. Zu Vorträgen und Diskussionsforen werden Richter, Fachanwälte, Experten aus Verwaltung und Universitäten sowie erfahrene Betriebs- und Personalräte erwartet. Zur Debatte stehen unter anderem Möglichkeiten zur Durchsetzung von Personalratsrechten, strukturelle Defizite in diesem Bereich, die aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht sowie der Arbeitnehmerdatenschutz. In ihrem Grußwort dankte Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, den Personalräten für ihre engagierte Arbeit. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource im öffentlichen Dienst. Wir brauchen deshalb mehr denn je die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen, die die Mehrheit der Beschäftigten repräsentieren“, sagte sie.

Auf den Grundsatz, dass immer spezifische Beschäftigteninteressen der Ansatzpunkt für die Tätigkeit des Betriebsrates sein müssen, verwies die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann in der Podiumsdiskussion über aktuelle Probleme aus der Praxis des Personalvertretungsrechts. „Deshalb hat der dbb immer gesagt: Die Gruppen, also sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamte, müssen im Personalrat so vertreten sein, dass sie ihre Interessen angemessen vertreten können.“ Der Grundsatz müsse lauten: Wenn es um spezielle Anliegen geht, soll man nicht über die Beschäftigten reden, sondern mit ihnen. Dies gelte auch für Frauen und Behinderte. „Alle Gruppen müssen angemessen beteiligt werden“, sagte Lühmann.

Ein positives Fazit zog Willi Russ, Vorsitzender der dbb akademie, zum Abschluss des Forums. Der Austausch von Informationen und Argumenten - von der Rechtsprechung bis zur praktischen Personalratsarbeit - sei für die rund 200 Tagungsteilnehmer sicher ein Gewinn, zeigte sich Russ überzeugt und versprach: „Wir werden in zwei Jahren die Veranstaltungsserie mit dem 9. Forum Personalvertretungsrecht fortsetzen.“

 

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