dbb erhält zusätzliche Mandate für ehrenamtliche Versicherungsberater – Wildfeuer: Frauen sind jetzt gefragt

Nach den Sozialwahlen hat sich die Zahl der vom dbb zu besetzenden ehrenamtlichen Versichertenberater deutlich erhöht. Die bislang 63 Mandate wurden nach dem Gesamtergebnis auf 80 aufgestockt. Die dbb bundesfrauenvertretung hat nun weibliche Mitglieder im dbb dazu aufgerufen, sich verstärkt als Freiwillige in der Versichertenberatung für die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie als ehrenamtliche Mitglieder der Widerspruchsausschüsse zu engagieren.

„Frauen, die über viele Jahre berufstätig waren, können als freiwillige Beraterinnen einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten und Menschen am Ende des Berufslebens eine wichtige Stütze sein, sich im Ruhestand optimal einzufinden“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 1. September 2011. Frauen seien zudem länger gesund und länger fit als früher. Deshalb seien vor allem Rentnerinnen eine wertvolle Bereicherung für den Freiwilligensektor. Insbesondere in ländlichen Regionen seien engagierte Beraterinnen gefragt. „Auf dem Land gibt es kaum kostenfreie Beratungsangebote und die Wege zur zuständigen Behörde sind oft weit und für ältere Menschen meist sehr beschwerlich“, betonte Helene Wildfeuer.

Aufgaben der Versichertenberaterinnen und -berater

Das Amt des Versichertenberaters ist ein Ehrenamt. Nach § 61 Abs. 1 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund haben die Versichertenberaterinnen und -berater die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung der Deutschen Rentenversicherung Bund zu den Versicherten und Leistungsberechtigten herzustellen und diese zu beraten und zu betreuen; sie haben insbesondere die Aufgabe, innerhalb ihres Bezirks in Fragen der Rentenversicherung Auskunft und Rat zu erteilen und den Versicherten bei der Ausfertigung von Leistungsanträgen behilflich zu sein. Des Weiteren haben sie die Aufgabe, besondere Aufträge der Deutschen Rentenversicherung Bund auszuführen und die Deutsche Rentenversicherung Bund über für diese wesentliche Vorgänge zu unterrichten. Nähere Einzelheiten hierzu sind in einer vom Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund beschlossenen Geschäftsanweisung geregelt.

Darüber hinaus können auch Versichertenberater als (ehrenamtliche) Mitglieder in einen der insgesamt 256 Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt werden. Zusammen mit einem Vertreter aus der Gruppe der Arbeitgeber und einem hauptamtlichen Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund haben sie dort – als Vorinstanz vor den Sozialgerichtsverfahren – über Streitfälle in Rentenangelegenheiten zu befinden. Dabei können sie gegebenenfalls auch Verwaltungsentscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Bund korrigieren.

Ausführliche Informationen zu Aufgaben und Wahlvoraussetzungen von ehrenamtlichen Versicherungsberatern in der Deutsche Rentenversicherung Bund gibt der dbb telefonisch unter 030. 40 81 - 53 02.

 

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