Auswirkungen der Coronavirus-Krise

dbb jugend: Auszubildende nicht vergessen

Die dbb jugend, mit 150.000 Mitgliedern einer der größten gewerkschaftlichen Jugendverbände in Deutschland, mahnt angesichts der vielfältigen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf den Arbeitsmarkt, die Auszubildenden nicht zu vergessen.

"Keine Auszubildende und kein Auszubildender darf aufgrund der Krise den Ausbildungsplatz verlieren oder schlechtere Ausgangsbedingungen für den Start in eine Ausbildung haben", fordert dbb jugend Chefin Karoline Herrmann.

"Dem in Auszügen bereits vorliegenden Berufsbildungsbericht 2020 zufolge ist der Anteil der ausbildenden Betriebe im vergangenen Jahr erneut gesunken und liegt nun bei 19,7 Prozent. Es bildet also nicht einmal mehr ein Fünftel der Unternehmen aus", warnte Herrmann am 17. April 2020 in Berlin. Insgesamt gebe es knapp 430.000 Ausbildungsbetriebe in Deutschland, derzeit hätten mehr als 650.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet - "das wird also ganz schön eng für den Berufsnachwuchs, denn die Jüngsten sind leider in aller Regel immer die ersten, die von Nicht-Übernahmen, Befristungen oder Kürzungen betroffen sind oder erst gar keine Chance bekommen, wenn der Betrieb in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser ist", machte Herrmann deutlich.

Insbesondere für diejenigen, die die jetzt entscheidenden Schulabschlüsse erreichen und sich um eine Ausbildungsstelle kümmern müssten, sei die derzeitige Unsicherheit existenziell. "Daher ist die Politik gefordert. Die Zukunftsangst von Arbeitgebern darf sich nicht auf die Zukunftschancen junger Menschen auswirken", forderte die dbb jugend Chefin.  "So, wie Entscheidungen für die Abschlussjahrgänge in den Schulen getroffen wurden, müssen jetzt auch für die Auszubildenden konkrete Antworten auf die drängenden Fragen etwa mit Blick auf Praxisabschnitte, Berufsschule oder Prüfungen, folgen. Auch öffentliche Hilfen für nachweislich aufgrund der Coronavirus-Krise in Not geratene Ausbildungsbetriebe zur Schaffung und zum Erhalt von Ausbildungsplätzen wären sinnvoll." Zudem dürften die Regelungen nach dem Berufsbildungsgesetz zur sechswöchigen Lohnfortzahlung nicht ausgehöhlt, die Ausbildungsvergütungen nicht gekürzt werden. "Nur so lässt sich Armut trotz Ausbildung in der Krise verhindern", betonte Herrmann.

In der Regel seien Auszubildende nicht von Kurzarbeit betroffen, der Ausbildungsbetrieb müsse versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem z.B. der Ausbildungsplan umgestellt oder Auszubildende in einer anderen Abteilung untergebracht würden, erläuterte Herrmann. "Wegen der Coronavirus-Einschränkungen haben viele Betriebe aber kaum eine Möglichkeit für flexible Lösungen, vor allem, wenn der Betrieb geschlossen werden muss. In so einem Fall ist Kurzarbeit dann leider auch eine Option für die Auszubildenden. Dass die Höhe des Kurzarbeitergelds von 60 Prozent bei den ohnehin oft kaum den Lebensunterhalt sichernden Ausbildungsentgelten vorne und hinten nicht reicht, liegt auf der Hand, deswegen sollte auch hier eine erhebliche Aufstockung erfolgen. Dies kann durch Tarifvertrag, einzelvertragliche Regelungen oder Anhebung des Kurzarbeitergeldes geschehen, etwa wie es der jetzt für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossene COVID-Tarifvertrag vorsieht", sagte Herrmann.

Die Ausbildungslage im öffentlichen Dienst sei derzeit "noch stabil, auch wenn wir nicht einschätzen können, wie sich geschlossene Berufsschulen und fehlende Ausbildungszeiten in den Verwaltungen, Behörden und Betrieben zum Beispiel auf die Bewertungen für die Zulassung zur Abschlussprüfungen auswirken", so die dbb jugend Vorsitzende. Sie appellierte an alle Unternehmen, Betriebe, Arbeitgeber und Dienstherrn, auch mit Blick auf die Lage der Auszubildenden verstärkt auf Digitalisierung zu setzen: "Bewerbungsverfahren und -gespräche können auch auf digitalem Weg durchgeführt werden, ebenso ganz sicher auch bestimmte Unterrichtseinheiten und Ausbildungsabschnitte. Hier sind jetzt von allen Seiten Bewegung und Kreativität gefragt", forderte Herrmann.

 

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