dbb m-v begrüßt Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen

Der dbb mecklenburg-vorpommern hat die Einigung zwischen Bund und Ländern über die zu-künftigen Finanzbeziehungen am 2. Juni 2017 begrüßt. Unter anderem erhalten die Länder dem-nach ab 2020 deutlich mehr Geld vom Bund. Das bedeute auch „finanzielle Sicherheiten für Mecklenburg-Vorpommern“, so der dbb Landesbundvorsitzende Dietmar Knecht.

Die Reform gewährleiste einen richtigen Schritt hin zur grundgesetzlich geschützten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik. „Daneben muss der Staat aber auch für seine Bediensteten eine Grundeinheitlichkeit mit Mindeststandards gewährleisten. Es ist schlicht inakzeptabel, dass beispielsweise im Strafvollzug und in der Wissenschaft bei der Besoldung Differenzen von bis zu 19 Prozent bei gleicher Arbeit bestehen, einzig davon abhängig, ob man in Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern beziehungsweise Baden-Württemberg beschäftigt ist“, sagte Knecht. Eine attraktive und im Ländervergleich standhaltende Besoldung sei notwendig, damit der öffentliche Dienst flächendeckend auch künftig bestens geeignetes, hoch qualifiziertes und motiviertes Personal an sich binden könne. Nur so sei eine Daseinsvorsorge rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr im Angesicht des demografischen Wandels möglich.

„Nachdem nun die weitere Unterstützung unseres Bundeslandes geregelt ist, erwarten wir ein positives Signal bei dem anstehenden Gespräch mit Finanzminister Mathias Brodkorb zur Besoldungsanpassung, denn das immer wieder gern argumentierte ‚Ende des Länderfinanzausgleichs 2019‘ gehört ja nun der Vergangenheit an“, so der Vorsitzende des dbb m-v.

 

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