Bund beschließt Besoldungsanpassung und Versorgungsrücklage

dbb: Zusagen wurden eingehalten

Mit seiner Beschlussfassung zum Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 eine wichtige Weichenstellung in der aktuellen Einkommensrunde für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen und Soldaten auf Bundesebene vorgenommen. „Die Bundesregierung hält Wort“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra.

Wie von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zugesichert, sieht der Gesetzentwurf - unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht - eine zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung der Tarifeinigung vor, die Ende April 2016 in Potsdam für die Tarifbeschäftigten des Bundes erzielt worden war. Die Besoldung für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten wird deutlich erhöht, und auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden einbezogen. „Einmal mehr wird damit der Dienstherr Bund seiner Verantwortung gerecht“, sagte Benra. „Seine Wertschätzung gilt sowohl den Tarifbeschäftigten, als auch den Beamten und Versorgungsempfängern.“

Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden muss, sieht vor, die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten in zwei Schritten am 1. März 2016 um 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent linear zu erhöhen. „Wir würdigen ausdrücklich, dass der Bund im Unterschied zu einigen Ländern die dort zu beobachtende Neigung vermeidet, die Anpassung von Besoldung und Versorgung zeitlich zu verschieben, über mehrere Jahre durch 1 Prozent Steigerungen Minimalzuwächse festzuschreiben beziehungsweise einzelne Besoldungsgruppen ganz von Besoldungssteigerungen auszuschließen“, lobte Benra. Der dbb erkenne zudem an, dass in den Gesetzentwurf auch die Ergänzung aufgenommen wurde, dass bei mehreren, zeitlich gestaffelten Erhöhungen der Besoldung und Versorgung die Verminderung um 0,2 Prozentpunkte (zur Bildung von Versorgungsrücklagen) ab sofort nur noch beim ersten Schritt erfolgen soll – also bei der tariflich vorgesehenen Anpassung von 2,4 Prozent zum 1. März 2016. Dies ist möglich geworden, weil die Bundesregierung zugleich auch die Fortführung der Versorgungsrücklage über das Jahr 2017 hinaus beschlossen hat. Erfreulich ist dabei ebenso, dass auch die dbb-Kritik am ursprünglich beabsichtigten langen Zeitraum der Weiterführung der Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2031 Wirkung gezeigt habe. Benra: „Auch wenn der Bund mit der Fortsetzung der Versorgungsrücklage seiner Verantwortung für die nachhaltige Finanzierung der Altersversorgung seiner Beamten gerecht wird, legen wir Wert auf die Einhaltung des bisherigen Rahmens. Deshalb ist die Begrenzung auf das Jahr 2025 sinnvoll und notwendig. Auf diese Weise kann auch die weitere Entwicklung nach der bis 2024 vorgeschriebenen gesetzlichen Evaluierung der Versorgungsrücklage berücksichtigt werden.“

Wenn das Gesetz nach der parlamentarischen Sommerpause in der vorliegenden Form den Bundestag passiert, werde damit am bewährten Gleichklang der Statusgruppen festgehalten. „Und es wird gewährleistet, dass Tarifbeschäftigte und Beamte auf Bundesebene an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung in gleicher Weise teilhaben. Das wissen die Kolleginnen und Kollegen zu schätzen“, sagte Benra. Positiv hervorzuheben sei auch, dass mit dem Kabinettsbeschluss eine Abschlagszahlung / Abschlagszahlungen verfügt wurde/n.

 

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