Digitalisierungs-Tarifvertrag für Beschäftigte des Bundes

Leitplanken für modernes Arbeiten

Der dbb beamtenbund und tarifunion wird am 28. Februar 2020 mit dem Bundesinnenministerium Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Digitalisierung für die Beschäftigten des Bundes aufnehmen.

Bei diesem ersten Treffen soll zunächst der Zeitplan zur Strukturierung der Verhandlungen festgelegt werden. Ziel ist es, die Verhandlungen bis zum Sommer 2020 mit einer Einigung abzuschließen. Aus Sicht des dbb müssen die Veränderungen der Arbeitsbedingungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, zwingend durch tarifvertragliche Rahmenbedingungen flankiert werden. Dies betrifft unter anderem die Zunahme flexibler Arbeitsformen, etwa in Form von home office, oder die Veränderung und Beschleunigung von Arbeitsprozessen.

Um die Interessen der Beschäftigten in diesem Prozess wirkungsvoll zu berücksichtigen, muss der entstehende Tarifvertrag zur Digitalisierung nach Auffassung des dbb klare Regelungen zur fortlaufenden Qualifizierung und zu Datenschutzgesichtspunkten enthalten. Darüber hinaus gilt es, Regelungen zum Schutz vor Selbstausbeutung durch die neuen flexiblen Arbeitsformen zu vereinbaren. Für Beschäftigte, deren bisherige Arbeitsplätze durch die zunehmende Digitalisierung starke Veränderungen erfahren oder sogar wegfallen, müssen zudem Sicherungsmechanismen geschaffen werden.

 

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