Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

DPVKOM-Betriebsrat leitet rechtliche Schritte gegen Deutsche Post AG ein

Der mehrheitlich von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestellte Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg hat am 24. Juni 2019 beim örtlichen Arbeitsgericht insgesamt drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Post AG eingereicht.

Hintergrund ist die geplante Umstrukturierung der Briefniederlassungen, in deren Rahmen die Briefniederlassung Magdeburg nach einem von der Deutschen Post vorgelegten Informationsschreiben einen Teil der bisherigen Briefniederlassung Braunschweig aufnehmen soll. Vor diesem Hintergrund ist die DPVKOM davon ausgegangen, dass der Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg weiterbesteht, da die Deutsche Post immer nach dem Grundsatz „eine Briefniederlassung, ein Betriebsrat“ verfährt. Die bislang freigestellten Betriebsräte des mehrheitlich von ver.di gestellten Betriebsrates der Briefniederlassung Braunschweig wären fortan als freigestellte Sachverständige im Magdeburger Betriebsrat tätig.

Am 14. Juni 2019 wurde dem Betriebsratsvorsitzenden der Briefniederlassung Magdeburg von der Niederlassungsleiterin jedoch per SMS sinngemäß mitgeteilt, dass es den von den Beschäftigten gewählten Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg nicht mehr gebe, sondern der Braunschweiger Betriebsrat das sogenannte Übergangsmandat für die Magdeburger Niederlassung erhalte. In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf die in einem Zuordnungstarifvertag oder anderweitig getroffenen Vereinbarungen an, die der DPVKOM bis dato nicht vorliegen, aber mittlerweile zwischen der Deutschen Post AG und der Gewerkschaft ver.di ausverhandelt sein soll.

Mit den beantragten einstweiligen Verfügungen will der Betriebsrat unter anderem die Herausgabe und Bekanntmachung der in einem Zuordnungstarifvertrag getroffenen Bestimmungen und sämtliche tarifliche Regelungen zur Zuordnung der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien der Briefniederlassung Magdeburg erwirken. Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung wird die Deutsche Post aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Auswirkungen die geplante Eingliederung von einem Teil der Mitarbeiter der Briefniederlassung Braunschweig auf die Arbeitsplätze in der Briefniederlassung Magdeburg haben wird. Dessen ungeachtet ist die Information per SMS nach Ansicht der DPVKOM ein grober Verstoß gegen § 111 Betriebsverfassungsgesetz, wonach das Unternehmen den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten hat. Das ist hier nicht geschehen. Christina Dahlhaus, DPVKOM Bundesvorsitzende: „Zusammen mit unseren Betriebsratsmitgliedern in Magdeburg werden wir alle rechtlichen Schritte ausschöpfen und uns gegen diesen Rechtsbruch wehren.“

 

 

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