E-Government kommt viel zu langsam voran – Beschäftigte erwarten echten digitalen Aufschwung

Die Forderung des Nationalen Normenkontrollrates nach einem „E-Government-Pakt Deutschland“ stößt beim dbb beamtenbund und tarifunion auf volle Zustimmung.

„Allerdings darf es nicht bei schönen Worten und Plänen bleiben“, sagte der Bundesvorsitzende des gewerkschaftlichen Dachverbandes, Klaus Dauderstädt, am 16. Juni 2015 zu dem Gutachten „E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“, das der Normenkontrollrat vorgestellt hatte. „Sowohl die Bürger, als auch die Beschäftigten in der Verwaltung erwarten, dass die konkreten Handlungsempfehlungen aus dem Arbeitsprogramm nun auch umgesetzt werden, damit das Ziel – eine bessere Verzahnung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren und eine neue Qualität der Zusammenarbeit – auch tatsächlich erreicht wird. Nicht erst die Flüchtlingskrise hat aufs Eindringlichste deutlich gemacht, wie notwendig diese Schritte sind, damit der Staat effizient und effektiv handeln kann.“

In dem am 14. Juni vorgestellten Gutachten empfohlen wird ein neuer IT-Staatsvertrag, der einen verbindlichen „Digitalen Servicestandard für Deutschland“ festlegt. Die operative Umsetzung soll durch eine „Organisation Digitale Verwaltung“ vorangetrieben werden. Deutschland war zuletzt im EU-Ranking der 28 Mitgliedstaaten zum Grad der Digitalisierung der Verwaltung auf Platz 19 abgerutscht – hinter Italien und vor Zypern. „Wir haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass das Ziel einer modernen, digitalen Verwaltung nur erreicht werden kann, wenn Bund, Länder und Gemeinden ihre Zusammenarbeit verbessern und intensivieren“, machte Dauderstädt deutlich. Einzelwünsche müssten dahinter zurücktreten. „Wir dürfen jetzt auch keine Zeit mehr verlieren, denn aktuelle Herausforderungen wie etwa die Migration lassen sich vorab nicht bis ins Detail planen und müssen dennoch gemeistert werden.“ So hatte vor allem zu Beginn des Flüchtlingszustroms mangelnder digitaler Datenaustausch, beispielsweise zwischen den Polizeien von Bund und Ländern, Ausländerämtern und Sozialbehörden, zu Doppelregistrierungen geflüchteter Menschen und Unklarheit darüber geführt, wie viele Flüchtlinge sich überhaupt in Deutschland aufhalten. „Dafür bringt im Zeitalter von E-Government niemand mehr Verständnis auf“, gab Dauderstädt zu bedenken. Was fehle, sei die Entwicklung gemeinsamer Komponenten anstelle von eigenständigen IT-Lösungen in Bund, Ländern und Kommunen. „Denn die sind nicht nur nicht kompatibel über Fach- und Verwaltungsgrenzen hinweg, sie kosten auch viel zu viel Geld.“

„Dass im Gutachten gefordert wird, der föderalen Zusammenarbeit auf der Grundlage einer neuen Vereinbarung auf höchster politischer Ebene zwischen Bund, Ländern und Kommunen klare Ziele zu setzen, unterstützen wir“, bekräftigte der dbb Chef. Dies gelte auch für den Plan, im Bundeskanzleramt ein „Digitalisierungsbüro“ zu verankern, das im Zusammenspiel mit den Fachministerien eine Digitale Agenda 2018 – 2022 für die Verwaltung ausarbeitet, sowie für das vorgesehene gemeinsame „Digitalisierungsbudget“ von Bund und Ländern. Dies soll verhindern, dass Projekte den Streitereien um Finanzzuständigkeiten zum Opfer fallen. Wie der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, forderte Dauderstädt die Verantwortlichen auf allen politischen Ebenen dazu auf, „den Willen für mutige Entscheidungen und eine entschlossene Umsetzung aufzubringen – und zwar jetzt!“ Der dbb werde diesen Prozess gern mit seiner Expertise, mit Ideen und Empfehlungen begleiten.

 

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