Nordrhein-Westfalen

Endlich Lebensarbeitszeitkonten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst?

Am 15. März 2018 hat Finanzminister Lutz Lienenkämper im Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags eine alte Forderung des DBB NRW erneut aufgenommen: Lebensarbeitszeitkonten für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Diese ermöglichen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Alter und können außerdem dem Verfall von Millionen von Überstunden vorbeugen.

„Die Aussage des Finanzministers, dass intern beraten würde, reicht nicht mehr aus. Vielmehr müssen nun konkrete Gespräche geführt, Pläne entworfen und Zeithorizonte festgelegt werden“, sagte Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. Im Zuge des 2016 beschlossenen Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes sei die Einführung von Lebensarbeitszeit- beziehungsweise Langzeitarbeitszeitkonten im Rahmen eines Modellprojekts in repräsentativen Behörden des Landes und der Kommunen bereits beschlossen worden. Seither sei es jedoch still um das Thema geworden. „Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes wird es nun endlich Zeit, dass den Ankündigungen auch Taten folgen“, so Staude.

 

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