Entgeltgleichheitsgesetz: Öffentlichen Dienst einbeziehen

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat am 19. Februar 2015 in Berlin gegenüber Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig kritisiert, dass beim geplanten Entgeltgleichheitsgesetz der öffentliche Dienst nicht mit einbezogen werden soll. Zwar sei die Bezahlung dort grundsätzlich identisch. „Ungleiche Bezahlung gibt es aber trotzdem, etwa durch die unterschiedliche Bewertung von ‚klassischen‘ Frauen- oder Männerberufsbildern und wegen familiärer Aufgaben unterbrochenen Karrierewegen“, sagte der dbb Chef. Hier gebe es Korrekturbedarf, zum Beispiel durch bessere Regelungen, um Führungspositionen in Teilzeit auszuüben, und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Hintergrund des Gesetzes ist die Verabredung der Großen Koalition, Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen abzubauen. Dabei sollen Berufsfelder, Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen gemeinsam mit den Tarifpartnern neu bewertet werden. Konkret ist beabsichtigt, einen individuellen Auskunftsanspruch für jeden Beschäftigten zu etablieren und Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zu verpflichten, in ihren Lageberichten Aussagen zur Lohnstruktur und zur geschlechtsbezogenen Verteilung der Arbeitsplätze zu treffen. Mit einem Referentenentwurf ist dem Vernehmern nach bis zur Sommerpause zu rechnen.

 

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