Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Bundes – BA muss nachziehen

Die dbb tarifunion hat sich mit dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geeinigt. Der Tarifvertrag tritt zum 1. August 2011 in Kraft.

Damit waren die hartnäckigen Bemühungen, diesen Weg der zusätzlichen Altersvorsorge für die Beschäftigten des Bundes zu eröffnen, letztendlich erfolgreich. Mit der Entgeltumwandlung besteht für die Beschäftigten die Möglichkeit, freiwillig auf einen Teil des Brutto-Einkommens zu Gunsten des Aufbaus einer zusätzlichen Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente und der Pflichtversicherung in der Betriebsrente des öffentlichen Dienstes nach dem Punktemodell zu verzichten. Der Arbeitgeber Bund hat sich, anders als die Länder und die kommunalen Arbeitgeber lange Zeit geweigert, weil er durch die Brutto-Entgeltumwandlung Einnahmeausfälle befürchtete.

Der besondere Vorteil der Entgeltumwandlung besteht darin, dass für Aufwendungen im Wege der Entgeltumwandlung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung keine Einkommenssteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Diese Befreiung ist begrenzt auf jährliche Beträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zu-züglich 1.800 Euro (wegen der Einzelheiten vgl GdS-Magazin 5/2011). Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass ohne eine solche tarifvertragliche Lösung aufgrund des Tarifvorbehaltes in § 17 Betriebsrentengesetz eine Entgeltumwandlung bei tariflichen Gehältern nicht durchgeführt werden kann. Mit der Einbeziehung des Bundes in die Regelungen im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder konnte die tarifverträgliche Regelung jetzt geschaffen werden.

Die dbb tarifunion mit ihren Fachgewerkschaften GdS und vbba wird diese Verständigung auf Bundesebene zum Anlass nehmen, ihre seit der Rentenreform 2001 erhobenen Forderungen nach Abschluss eines Entgeltumwandlungstarifvertrages nun auch für die Beschäftigten der BA auf die Zielgerade zu bringen. Tarifverhandlungen hierzu hatten dbb tarifunion und BA bereits im Kontext der Einkommensrunde 2010 aufgenommen. Die dbb tarifunion hatte der Bundesagentur im Februar 2011 einen Entwurf eines Entgeltumwandlungstarifvertrages präsentiert, der zusätzlich eine Förderung dieser Altersvorsorgeform durch einen Zuschuss des Arbeitgebers vorsieht. Die Tarifverhandlungen hierzu werden noch in diesem Herbst fortgesetzt, mit dem Ziel, dieses Thema bis zum Ende dieses Jahres in einem Tarifvertrag für die BA-Tarifbeschäftigten abschließend zu regeln.

 

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