Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes

Entgeltunterschiede im öffentlichen Dienst gezielt bekämpfen

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Evaluation des Entgelttransparenzgesetztes begrüßt und fordert die konsequente Weiterentwicklung zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz.

„Das Entgelttransparenzgesetz sendet ein wichtiges Signal und appelliert deutlich an die Arbeitgebenden, sich an das Lohngleichheitsgebot zu halten. Leider aber haben sich die bereits im Gesetzgebungsverfahren benannten Schwachstellen in der Praxis bestätigt. Jetzt muss vom Gesetzgeber nachgebessert werden, vor allem auch mit Blick auf den öffentlichen Dienst“, erklärte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 10. Juli 2019 anlässlich der Kabinettsbefassung mit dem Evaluationsbericht „Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Vorlage der Stellungnahme der dbb bundesfrauenvertretung zum Evaluationsbericht.

Mit Sorge blickt die dbb bundesfrauenvertretung auf die niedrige Relevanz, die öffentliche Arbeitgebende dem Thema Entgelttransparenz entgegenbringen. Laut Evaluationsbericht halten Institutionen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten das Thema Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen zu 75 Prozent für nicht relevant, bei weniger als 200 Beschäftigten zu 73 Prozent. „Die Verdienstunterschiede im öffentlichen Dienst sind real und liegen je nach Beschäftigungsbereich zwischen acht und 21 Prozent. Darauf muss noch viel stärker hingewiesen werden. Denn gerade dort, wo transparente Entgelt- und Besoldungstabellen für geschlechterneutrale Bezahlung sorgen sollen, sind Verdienstunterschiede, die sich signifikant am Geschlecht festmachen lassen, absolut inakzeptabel.“

Als einen der Hauptgründe für die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Dienst bezeichnet die dbb bundesfrauenvertretung das Fehlen von differenzierten und geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselten Beurteilungsstatistiken. Diese müssten verpflichtend eingeführt und veröffentlicht werden, um Transparenz zu schaffen und geschlechtsbedingte Entgeltunterschiede aufzudecken. „Die dienstliche Beurteilung und dort insbesondere die Beurteilungskriterien, müssen mit Blick auf die demografische Entwicklung, den digitalen Wandel und Arbeiten 4.0 gendersensibel überarbeitet und gestaltet werden - nach wie vor sind es vor allem Frauen, deren berufliches Fortkommen durch die ungleich verteilte familiäre Sorgearbeit wie etwa der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen gehemmt wird und die dadurch in der Lebensverlaufsperspektive Entgeltnachteile erleiden“, erläuterte Wildfeuer.

Hintergrund

Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes stützt sich neben statistischen Auswertungen der gesetzlich geregelten Entgeltprüfverfahren unter anderem auf die Ergebnisse qualitativer Interviews mit ExpertInnen, Online-Befragungen von Beschäftigten sowie Betriebs- und PersonalrätInnen. Die dbb bundesfrauenvertretung hat sich als Expertin für Entgeltgleichheit in der öffentlichen Verwaltung in den Evaluationsprozess eingebracht und zum vorliegenden Evaluationsbericht Stellung genommen.

 

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