Thüringen

Erfolg: Corona-Sonderzahlung auch für Referendarinnen und Referendare

Neben den Landesbeschäftigten erhalten auch Thüringens Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende, Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und jetzt auch Rechtsreferendarinnen und -referendare erhalten einmalig 650 Euro.

Der tbb zeigte sich am 28. Februar 2022 erfreut darüber, dass seine Kritik am ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung ernst genommen wurde. Dieser sah vor, dass Auszubildende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wie einige Referendarinnen und Referendare, von den Sonderzahlungen ausgenommen sind. Der jetzt verabschiedete Entwurf ist jedoch im Haushalts- und Finanzausschuss noch um einen dementsprechenden Passus ergänzt worden. Damit erhalten jetzt auch 214 Rechtsreferendarinnen und -referendare die einmalige Zahlung in ihrer Ausbildung. Von der Sonderzahlung weiterhin ausgeschlossen sind allerdings Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

 

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