Tarifvertrag zur Umgestaltung der Bundeswehr:

Erfolgreiche Verhandlungen über eine Verlängerung des TV UmBw

Am 24. März 2017 verhandelte die gemeinsame Verhandlungskommission von dbb und ver.di mit Vertretern des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgreich über eine Verlängerung des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw). Der TV UmBw vom 18. Juli 2001 läuft zum 31. Dezember 2017 aus.

Die Änderungen sollen zum 1. Mai 2017 in Kraft treten. Es wurde eine Erklärungsfrist bis 30. April 2017 vereinbart.

Hintergrund

Der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18. Juli 2001 in der Fassung des 3. Änderungstarifvertrages vom 10. Dezember 2010 hat erfolgreich gezeigt, dass er eine große Bandbreite an verlässlichen Instrumentarien für sozialverträgliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Personalabbau und den Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Tarifbeschäftigten bei der Bundeswehr vorsieht. Ziel dieses Tarifvertrages ist es, die mit dem Umstrukturierungsprozess der Bundeswehr verbundenen personellen Maßnahmen über Qualifizierungsmaßnahmen und Einkommenssicherung sozial ausgewogen auszugestalten und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Der TV UmBw war zuletzt 2010 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert worden.

 

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