Existenzminimumbericht: dbb für schnelle steuerliche Entlastungen

Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Existenzminimumbericht gebilligt. Dieser gibt vor, in welchem Umfang der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag aus verfassungsrechtlichen Gründen angehoben werden müssten. Über die Höhe soll die Bundesregierung bis Ende März diesen Jahres entscheiden.

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßte die Berechnungen. „Jetzt geht es darum, die notwendigen Anpassungen rasch zu beschließen und vor allem gesetzgeberisch umzusetzen, weil die Steuerzahler hierauf einen Anspruch haben“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler, der auch Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft ist. „Hier sehen wir die sowohl die Große Koalition als auch die Länder im Bundesrat in der Pflicht.“

Nach dem Existenzminimumbericht müsste der sogenannte Grundfreibetrag für Ledige im laufenden Jahr um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden. Im Jahr 2016 sei eine weitere Anhebung um 180 Euro auf 8.652 Euro geboten. Der Freibetrag für Kinder müsste um 144 Euro auf 4.512 Euro (2015) und um weitere 180 Euro auf 4.608 Euro (2016) angehoben werden.

Vor allem die leichte steuerliche Entlastung für Familien sei überfällig gewesen, so Eigenthaler weiter. „Denn der Kinderfreibetrag war eigentlich schon seit 2014 zu niedrig, wie die Bundesregierung selbst eingeräumt hat.“

 

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