Bund/Länder

Fernstraßen-Verwaltung: Verhandlungen unter Zeitdruck

Bis spätestens 2021 soll die Verwaltung der Bundesautobahnen von den Ländern auf den Bund übergehen, der dafür ein Fernstraßen-Bundesamt sowie eine Bundesfernstraßengesellschaft mbH gründet. „Für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen dort bleibt jedoch nur wenig Zeit“, mahnte dbb Tarifchef Volker Geyer am 16. März 2018 in einem Gespräch mit Vertretern der Bundesministerien für Inneres, Verkehr und Finanzen.

Der Gesetzgeber habe den Tarifpartnern für diese komplexen Aufgaben enge zeitliche Vorgaben gemacht. So sei beispielsweise vorgesehen, dass die Bundesländer bereits bis zum 1. Januar 2019 bei ihren Beschäftigten die grundsätzliche Bereitschaft zum Wechsel individuell abfragen und dem Bund gegebenenfalls einen Verwendungsvorschlag machen. Geyer stellte klar: „Eine solche Erklärung zur Wechselbereitschaft darf keine finale Festlegung sein, da die Beschäftigten die genauen Rahmenbedingungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht kennen können.“ Vielmehr müsse per Tarifvertrag mit dem Bund festgeschrieben werden, dass dem Übergang auch zu einem späteren Zeitpunkt noch widersprochen werden kann.

Unklar sei für die Beschäftigten etwa die zukünftige Eingruppierung, weil die Entgeltordnung des Bundes keine spezifischen Merkmale für die Berufsgruppen im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst enthält. Daher soll nun bis Mai eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet werden, um die bisherigen Regelungen in den Ländern zu überprüfen. „Wir haben bereits deutlich gemacht, dass bei neuen Regelung für den Bund die gewachsenen Anforderungen an die Tätigkeiten berücksichtigt werden müssen“, so dbb Vize Geyer. Neben der Eingruppierung müssten außerdem Arbeitsgruppen zu weiteren Themen wie Überleitung, Arbeitszeit und Zuschlägen eingerichtet werden. Geyer: „Das bedeutet vor allem für den Bund Handlungs- und Erklärungsdruck, er muss dringend seine Hausaufgaben machen.

 

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