dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST, am 25. Mai 2016:

Föderalismusreformen und die Folgen für den öffentlichen Dienst in Deutschland

Ein Jahrzehnt nach der Föderalismusreform I nimmt der dbb eine kritische Analyse der Auswirkungen vor, die mit der Grundgesetzänderung im Jahre 2006 für den öffentlichen Dienst in Deutschland verbunden waren und sind. „Zum dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST am 25. Mai 2016 laden wir Entscheidungsträger der Politik ebenso ein wie Experten und Praktiker“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 17. März 2016. Das Symposium soll künftig einmal im Jahr im dbb forum berlin stattfinden. „Wir wollen dabei aktuelle Schwerpunktthemen des öffentlichen Dienstes zur Diskussion stellen, Probleme ausloten und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten suchen“, so Dauderstädt.

Bei der Auftaktveranstaltung unter dem Motto „Zehn Jahre Föderalismusreform(en)“ werden Franz Müntefering, Bundesminister a.D., und Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin des Saarlandes, zunächst ihre Sicht auf das Thema darlegen und darüber diskutieren. Müntefering hatte 2003 als Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion die Einrichtung einer Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen, die sich mit der „Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ befassen sollte. Die Arbeit der Föderalismuskommission, deren Vorsitz Müntefering gemeinsam mit Edmund Stoiber (CSU) innehatte, war die Grundlage für jene zwei Gesetzentwürfe, die von Bundestag und Bundesrat im Juni und Juli 2006 beschlossen wurden. Damit wurden die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen neu geregelt. Annegret Kramp-Karrenbauer ist seit 2011 Regierungschefin im Saarland. Zuvor hat die CDU-Politikerin reichhaltige Erfahrungen in mehreren Ministerämtern gesammelt, so als Innenministerin ihres Bundeslandes.

Mit Paul Johannes Fietz, Leiter der Abteilung Öffentlicher Dienst im Bundesministerium des Innern, steht sodann ein profilierter Verwaltungsexperte dem Publikum Rede und Antwort, bevor in Fachforen am Nachmittag mit Experten aus Bund und Ländern über zwei Bereiche des öffentlichen Dienstes diskutiert wird, in denen sich nach der Föderalismusreform besonders einschneidende Veränderungen vollzogen haben. Es geht zum einen um Besoldung und Versorgung, zum anderen um Laufbahnrecht und Freizügigkeit. dbb Chef Dauderstädt: „Der dbb hatte wie zahlreiche Sachverständige auch entschieden kritisiert, dass die Gesetzgebungskompetenz für wesentliche Teile des Beamtenrechts mit der Verfassungsreform von 2006 vom Bund auf die Länder verlagert wurde. Stichwort: Wettbewerbsföderalismus. Unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen führen dazu, dass finanzschwächere Bundesländer im Wettbewerb mit den stärkeren ins Hintertreffen geraten. Besoldung und Versorgung driften auseinander, Unterschiede im Laufbahnrecht erschweren die Mobilität.“

 

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